Medienmitteilung vom 18.01.24

Der erste erfolgreiche Schritt ist getan:
63‘184 Unterschriften gegen den «Mantelerlass» eingereicht! 

Heute, Donnerstag, 18. Januar 2024, wird das Referendum gegen das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, genannt «Mantelerlass», bei der Bundeskanzlei eingereicht. Auch wenn die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums noch bestätigen muss, bedeutet dies ein erster Etappensieg für die Referendumsführer. Denn damit wird das Volk voraussichtlich das letzte Wort haben und abstimmen können über ein Gesetz, welches die Fondation Franz Weber (FFW) als gefährlich für den Natur- und Landschaftsschutz in der Schweiz einstuft.

Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass»). Obwohl das Gesetz einige positive Aspekte zur Beschleunigung der Energiewende enthält, wird damit der Natur- und Landschaftsschutz, der dem Schweizervolk so sehr am Herzen liegt, geopfert werden. Das Parlament beschloss nämlich, der Stromerzeugung Vorrang vor praktisch allen anderen Interessen einzuräumen und damit schwere Eingriffe in geschützte Landschaften und Biotope zuzulassen.

Die Fondation Franz Weber (FFW) und andere Organisationen wollten und konnten das nicht auf sich beruhen lassen! Laut Vera Weber, Präsidentin der FFW, «macht es absolut keinen Sinn, im Namen des ‹Klimas› Wälder für Windkraftanlagen zu roden, Alpenlandschaften mit Solarpanels zu verschandeln und Biotope für Wasserkraft zu überfluten». Die FFW beschloss deshalb Mitte Oktober, wie andere auch, das Referendum gegen diesen «Mantelerlass» zu ergreifen. Die Sammlung von mehr als 50’000 Unterschriften war mitten im Winter, mit all den Feiertagen, eine schwierige, aber wichtige Aufgabe.

Die harte Arbeit hat sich schliesslich ausbezahlt: 63‘184 Unterschriften, die von den Gemeinden beglaubigt wurden, wurden durch die FFW und die anderen Referendumsführer heute Bundeskanzlei übergeben. Die Botschaft ist klar: Die Bevölkerung soll sich zum Mantelerlass und vor allem zu den schweren Eingriffen in die Natur, die das Parlament zulassen will, äussern können.

Die Bundeskanzlei muss nun offiziell bestätigen, ob das Referendum zustande kommt oder nicht. Sollte es zustande kommen, wird das Abstimmungsdatum voraussichtlich am 31. Januar bekannt gegeben, woraufhin die Abstimmungskampagne starten kann.

KONTAKT

Fondation Franz Weber
Vera Weber, Präsidentin, +41 79 210 54 04

Weitere Informationen
FFW Referendum

Die Fondation Franz Weber (FFW) setzt sich seit bald 50 Jahren in der Schweiz und auf internationaler Ebene für den Schutz der Natur und der Lebensräume von Tieren und Menschen ein.

Medienmitteilung vom 19.10.2023

Fondation Franz Weber ergreift Referendum gegen «Mantelerlass»

Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament den sogenannten «Mantelerlass» für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Obwohl der Mantelerlass wichtige Elemente zur Umsetzung der Energiewende enthält, stellt er eine ernsthafte Bedrohung für die Natur und die Landschaft dar. Die Fondation Franz Weber (FFW), die sich seit fast 50 Jahren für den Schutz von Natur, Landschaft und Tieren in der Schweiz einsetzt, ergreift deshalb heute das Referendum gegen den «Mantelerlass

Der «Mantelerlass» bewirkt Anderungen in mehreren Bundesgesetzen (Energiegesetz EnG, Stromversorgungsgesetz StromVG, Raumplanungsgesetz RPG und Waldgesetz WaG), welche die Energiewende so schnell wie möglich sicherstellen sollen. Das Gesetz wurde am 29. September 2023 vom Parlament nach einem für die eidgenössischen Räte relativ schnellen Verfahren als Reaktion auf die Angst vor Stromknappheit, die insbesondere durch den aktuellen geopolitischen Kontext ausgelöst wurde, verabschiedet.

Obwohl der Mantelerlass einige positive Aspekte aufweist, indem es die Erzeugung erneuerbarer Energien fördert, stellt er grundlegende Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes vollständig in Frage, die über Jahrzehnte hinweg durch den Willen der Mehrheit von Volk und Stände in der Bundesverfassung verankert wurden. Der Mantelerlass ermöglicht die Rodung von Wäldern für den Bau von Windkraftanlagen, den Bau grosser Wind- und Solarparks in geschützten Landschaften – und dies ohne Kompensations- oder Wiederherstellungsmassnahmen umsetzen zu müssen – sowie in wertvollen Biotopen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung. Der Vorrang des Interesses an der Stromproduktion wird zum grundlegenden Prinzip, und jede Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wird letztlich zunichte gemacht.

«Es ist absurd, die Natur auf dem Altar der Energiewende und des Klimaschutzes zu opfern, denn Naturräume sind unsere besten Verbündeten im Kampf gegen die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels: Sie binden enorme Mengen an CO2, regulieren den Wasserkreislauf und mildern Klimaschwankungen», erklärt Philippe Roch, Mitglied des Stiftungsrats der FFW und ehemaliger Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL heute BAFU).

Die FFW setzt sich seit 1975 für den Schutz der Natur, der Landschaft und der Tiere in der Schweiz ein. Für sie ist demnach das Referendum eine Selbstverständlichkeit. Den «Mantelerlass» einfach so durchzuwinken, würde die Arbeit der Stiftung wie auch anderer Umweltorganisationen der letzten Jahrzehnte in Frage stellen. «Mit dem ‘Mantelerlass’ ist das Parlament in der Eile zu weit gegangen», so Vera Weber, Präsidentin der FFW, «es muss seine Arbeit wieder aufnehmen, diesmal ohne Hast, damit ein Gleichgewicht zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz von Natur und Landschaft gefunden werden kann».

Es ist unerlässlich, dass das Volk über diesen Umbruch im Natur- oder Landschaftsschutz abstimmen kann, nachdem eine breite Debatte stattgefunden hat, die es ermöglicht, alle Konsequenzen abzuschätzen.

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Vera Weber